Als freiberuflicher Lektor spielt die Einkommenssteuer für Sie eine große Rolle. Das ist praktisch Ihre persönliche Steuer und Sie haben hierüber die Möglichkeit, Rückzahlungen zu erhalten – oder müssen Nachzahlungen leisten.

Der freiberufliche Lektor muss sich auch mit der Steuer und der Anmeldung beim Finanzamt auseinandersetzen. Die Einkommensteuer wird dabei auf den reinen Gewinn berechnet.
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Die Einkommenssteuer wird auf den reinen Gewinn berechnet, das heißt, Sie ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab. Nun haben Sie hierbei die Möglichkeit vom Abzug der pauschalen Betriebsausgaben Gebrauch zu machen, was durchaus von Vorteil sein kann.
Im Rahmen der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit wird von Seiten des Finanzamts festgelegt, ob und in welcher Höhe Sie die Einkommenssteuer zu entrichten haben. Diese muss quartalsweise im Voraus gezahlt werden, wenn denn das Einkommen hoch genug ist. Bei einem sehr niedrigen Gewinn wird erst einmal keine Einkommenssteuer festgelegt und Sie nehmen die Verrechnung am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung vor.
Sie müssen die Ausgaben in dieser Höhe nämlich nicht tatsächlich gehabt haben, schmälern aber Ihren Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen. Folglich wird die Einkommenssteuer niedriger und Sie haben eine geringere Zahlungsbelastung.
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